Der Deutschland-Clan
In diesem Sinne sagte dies denn auch der bekannte Polizei-Reporter Jürgen Roth in seinem Buch "Der Deutschland-Clan - Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz", das kürzlich erschienen ist (ein Buch, das empfehlenswert ist).
(Anm.: Die Taschenbuchausgabe erschien 2007. Ein weiteres Buch von Jürgen Roth ist 'Ermitteln verboten', in dem die esoterischen Menschenfischermärkte eine Erwähnung finden. Die Mittel und Methoden sind dank Technik, Internet und Blogs noch wesentlich reichhalter geworden. Der und die geneigte LeserIn erkenne das Thema des ISLA-Blogs ... )
Nur gefiel das Herrn Schröder, dem Politiker mit den Schäfchen im Trockenen nicht. Also ließ er seine Anwälte eine Kampagne gegen das Buch bei Buchhandlungen in Hamburg beginnen.
Die Anwälte fragten in verschiedene Buchhandlungen nach diesem Buch, liesse es bestellen und kauften es. Anschliessend schickte man an die Buchhandlungen die berühmten „Abmahnungen“, also kostenbewehrte Unterlassungserklärungen, das Buch werde in Zukunft nicht mehr verkauft.
Selbstverständlich gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage dafür, denn das Buch ist frei verkäuflich und Schröders Klage auf das Streichen einer ihn betreffenden Passage war zurückgewiesen worden.
Es handelt sich also um eine reine Einschüchterungs-massnahme. Nun gibt es aber einschlägige Paragraphen, in denen zum Beispiel steht „wer einen anderen mit einem Übel bedroht, um ...Vorteile zu erlangen“ und „wird mit Gefängnis oder Geldstrafe nicht unter...bestraft“.
via Mein Parteibuch Ticker
(Anm.: Die Taschenbuchausgabe erschien 2007. Ein weiteres Buch von Jürgen Roth ist 'Ermitteln verboten', in dem die esoterischen Menschenfischermärkte eine Erwähnung finden. Die Mittel und Methoden sind dank Technik, Internet und Blogs noch wesentlich reichhalter geworden. Der und die geneigte LeserIn erkenne das Thema des ISLA-Blogs ... )
Nur gefiel das Herrn Schröder, dem Politiker mit den Schäfchen im Trockenen nicht. Also ließ er seine Anwälte eine Kampagne gegen das Buch bei Buchhandlungen in Hamburg beginnen.
Die Anwälte fragten in verschiedene Buchhandlungen nach diesem Buch, liesse es bestellen und kauften es. Anschliessend schickte man an die Buchhandlungen die berühmten „Abmahnungen“, also kostenbewehrte Unterlassungserklärungen, das Buch werde in Zukunft nicht mehr verkauft.
Selbstverständlich gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage dafür, denn das Buch ist frei verkäuflich und Schröders Klage auf das Streichen einer ihn betreffenden Passage war zurückgewiesen worden.
Es handelt sich also um eine reine Einschüchterungs-massnahme. Nun gibt es aber einschlägige Paragraphen, in denen zum Beispiel steht „wer einen anderen mit einem Übel bedroht, um ...Vorteile zu erlangen“ und „wird mit Gefängnis oder Geldstrafe nicht unter...bestraft“.
via Mein Parteibuch Ticker
Liliths Loge - 28. Jul, 11:35
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