Zur geplanten Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren
sagt Bundestagsvizepräsident a.D. Burkhard Hirsch:
Man muss den juristischen Text der geplanten Verfassungsänderung über den Einsatz der Bundeswehr im Inland in normales Deutsch übersetzen, damit klar wird, was er eigentlich bedeutet: Wenn der Bundesverteidigungsminister der Auffassung ist, dass ein besonders schwerer Unglücksfall droht und dass zu seiner Abwehr polizeiliche Mittel nicht ausreichen, dann kann er entscheiden, ob er die Bundeswehr im Inland mit militärischen Mitteln einsetzen und den Ländern Weisungen erteilen will. Das Parlament oder der Verteidigungsausschuss haben dabei nichts zu suchen.
Es kommt weder darauf an, wie sicher sich der Minister ist, noch ob er meint, das Unglück werde sich aus einer ihm unverständlichen Demonstration gegen ein politisches Top-Ereignis entwickeln, ob der Unglücksfall das Leben von Menschen bedroht, oder wie viele Menschen er durch den Einsatz militärischer Mittel gefährdet. Es kommt auch nicht darauf an, ob er schwere Maschinengewehre, Raketen oder Sprengkörper einsetzen lässt, Panzer oder Tornados, und ob der Einsatz dieser Mittel - der zwar nicht direkt gegen Unbeteiligte gerichtet sein darf - aber nach ihrer Art mit großer Sicherheit auch unbeteiligte Bürger töten wird.
Das ist der eigentliche Trick des Vorschlags: Während die Polizei an das Polizeirecht gebunden ist, das exakt bestimmt, welche Mittel die Polizei einsetzen und wann sie von der Schusswaffe als letztes Mittel Gebrauch machen darf, gibt es solche Bestimmungen für die Bundeswehr im Inland nicht. Der Minister war schon erstaunt, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Luftsicherheit die Möglichkeit offen ließ, dass er nach einem Abschuss eines Passagierflugzeugs wegen Totschlags vor einem Schwurgericht landen könnte. Nun will er zur freien Hand ermächtigt werden. Bei der Fußballweltmeisterschaft und beim G-8-Gipfel wurden Minenjagdboote, 24 Spürpanzer, acht Pionierpanzer, acht Panzerspähwagen, 14 Tornados und jeweils 3000 Soldaten eingesetzt. Tornados seien keine militärischen Waffen, hieß es damals tröstend, wenn sie nicht mit Bordkanonen ausgerüstet sind.
Wir wollen sie weder mit noch ohne Bordkanonen im Inland eingesetzt sehen. Wir wollen nicht, dass unser Leben und unsere Rechte vom Verstand und der Nervenkraft des Verteidigungsministers und seiner Berater abhängen. Wir wollen, dass Bund und Länder ihre Polizeien so ausrüsten und ausbilden, dass die Bundesregierung nicht meint, sie müsste gegen ihre Bürger den Krieg ausrufen. Kaiser Wilhelm konnte das. Aber wir sind keine Untertanen, sondern Bürger, die ihre Verfassung verteidigen wollen.
(Siehe "Ausweitung der Kampfzone")
Man muss den juristischen Text der geplanten Verfassungsänderung über den Einsatz der Bundeswehr im Inland in normales Deutsch übersetzen, damit klar wird, was er eigentlich bedeutet: Wenn der Bundesverteidigungsminister der Auffassung ist, dass ein besonders schwerer Unglücksfall droht und dass zu seiner Abwehr polizeiliche Mittel nicht ausreichen, dann kann er entscheiden, ob er die Bundeswehr im Inland mit militärischen Mitteln einsetzen und den Ländern Weisungen erteilen will. Das Parlament oder der Verteidigungsausschuss haben dabei nichts zu suchen.
Es kommt weder darauf an, wie sicher sich der Minister ist, noch ob er meint, das Unglück werde sich aus einer ihm unverständlichen Demonstration gegen ein politisches Top-Ereignis entwickeln, ob der Unglücksfall das Leben von Menschen bedroht, oder wie viele Menschen er durch den Einsatz militärischer Mittel gefährdet. Es kommt auch nicht darauf an, ob er schwere Maschinengewehre, Raketen oder Sprengkörper einsetzen lässt, Panzer oder Tornados, und ob der Einsatz dieser Mittel - der zwar nicht direkt gegen Unbeteiligte gerichtet sein darf - aber nach ihrer Art mit großer Sicherheit auch unbeteiligte Bürger töten wird.
Das ist der eigentliche Trick des Vorschlags: Während die Polizei an das Polizeirecht gebunden ist, das exakt bestimmt, welche Mittel die Polizei einsetzen und wann sie von der Schusswaffe als letztes Mittel Gebrauch machen darf, gibt es solche Bestimmungen für die Bundeswehr im Inland nicht. Der Minister war schon erstaunt, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Luftsicherheit die Möglichkeit offen ließ, dass er nach einem Abschuss eines Passagierflugzeugs wegen Totschlags vor einem Schwurgericht landen könnte. Nun will er zur freien Hand ermächtigt werden. Bei der Fußballweltmeisterschaft und beim G-8-Gipfel wurden Minenjagdboote, 24 Spürpanzer, acht Pionierpanzer, acht Panzerspähwagen, 14 Tornados und jeweils 3000 Soldaten eingesetzt. Tornados seien keine militärischen Waffen, hieß es damals tröstend, wenn sie nicht mit Bordkanonen ausgerüstet sind.
Wir wollen sie weder mit noch ohne Bordkanonen im Inland eingesetzt sehen. Wir wollen nicht, dass unser Leben und unsere Rechte vom Verstand und der Nervenkraft des Verteidigungsministers und seiner Berater abhängen. Wir wollen, dass Bund und Länder ihre Polizeien so ausrüsten und ausbilden, dass die Bundesregierung nicht meint, sie müsste gegen ihre Bürger den Krieg ausrufen. Kaiser Wilhelm konnte das. Aber wir sind keine Untertanen, sondern Bürger, die ihre Verfassung verteidigen wollen.
(Siehe "Ausweitung der Kampfzone")
Liliths Loge - 10. Okt, 19:33
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